Satzung

Der IGC International Group of Controlling Stand: 04.06.2005

§ 1 NAME UND SITZ

IGC INTERNATIONAL GROUP OF CONTROLLING

§ 2 ZIELE


§ 3 AUFGABEN

Zentrale Aufgaben sind:

§ 4 MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN

Hinsichtlich der Stimmberechtigung in der Vollversammlung wird unterschieden zwischen Vollmitgliedern (stimmberechtigt) und Förderern (nicht stimmberechtigt).

Die Aufnahme neuer Mitglieder vollzieht sich nach folgendem Vorgehen:

 

§ 5 ORGANE

Organe der Interessengemeinschaft sind:

 

§ 6 VOLLVERSAMMLUNG

 

§ 7 GESCHÄFTSFÜHRENDER AUSSCHUSS und RECHNUNGSPRÜFER

 

§ 8 RECHNUNGSLEGUNG

 

§ 9 ARBEITSAUSSCHÜSSE

 

§ 10 ZERTIFIZIERUNG

Mitglieder der IGC können sich dem Zertifizierungsverfahren von Seminar-Produkten unter­ziehen.

 

§ 11 FINANZIERUNG

 

§ 12 AUFLÖSUNG

 

 

 

IGC-Qualitätssiegel